Spen­den­über­gabe zu #schlaf­mitRDG

Zum Tage des Schlafes (21. Juni) hat die Redak­tion von „Rechts­de­pe­sche Online“ die Infor­ma­ti­ons­kam­pagne #schlaf­mitRDG initi­iert. Bestand­teil der Kampagne war auch eine Foto­ak­tion auf Face­book. Als zusätz­li­cher Anreiz zum Mitma­chen wurde die Aktion mit einer Spende an das NOTEL verknüpft: Hierbei handelt es sich um eine Notschlaf­stelle und Kran­ken­woh­nung für obdach­lose Such­ter­krankte in Köln.

Übergabe des Spendenchecks
(V.l.): Marco Di Bella, Chef­re­dak­teur „Rechts­de­pe­sche“ (Online), Prof. Dr. Volker Groß­kopf, Heraus­geber der „Rechts­de­pe­sche“ und Geschäfts­führer des G&S Verlages GbR, Prof. Dr. Heri­bert W. Gärtner, Janette Folw­arzny, Geschäfts­füh­rerin Wund­zen­trum Langen­sel­bold sowie Daniela Stein, Wund­zen­trum Langen­sel­bold.

Neben dem G&S Verlag hatte sich auch das Wund­zen­trum Langen­sel­bold zu einer Spende bereit erklärt. Damit konnte sich das NOTEL auf gleich zwei Spen­den­schecks in Höhe von je 500 Euro freuen.

Am heutigen Donnerstag (14. Juli) fand im Foyer der Katho­li­schen Hoch­schule NRW in Köln die reprä­sen­ta­tive Spen­den­über­gabe statt. Prof. Dr. Heri­bert W. Gärtner, der dort Pflege- und Sozi­al­ma­nage­ment lehrt, nahm die Spenden stell­ver­tre­tend für das NOTEL in Empfang. Gärtner leitet die Kommu­nität der Heiligen Anar­gyroi Kosmas und Damian – einem christ­li­chen Verein, der sich seit Jahren im NOTEL ehren­amt­lich enga­giert und dort insbe­son­dere die Kran­ken­woh­nung betreut.

Zum Schluss gab es dann noch eine weitere Über­ra­schung: Die Geschäfts­füh­rerin des Wund­zen­trums Langen­sel­bold, Janette Folw­arzny, über­reichte ein Schreiben von  L+F Medi­zin­pro­dukte, einem jungen Start-Up. Darin teilte das Unter­nehmen mit, dass es im Zuge der Kampagne #schlaf­mitRDG auf das NOTEL aufmerksam geworden sei und es sich daraufhin spontan zu einer Spen­den­be­tei­li­gung in Höhe von 250 Euro entschlossen hat.

Ein ganz toller Zug und ein schöner Abschluss der Kampagne.

Dieser Beitrag wurde ursprüng­lich am 14. Juli 2016 auf Rechts­de­pe­sche Online veröf­fent­licht.