Unter Vorbe­halt! Nutz­ba­re Neue­rung oder Nonsens? Vorbe­halts­tä­tig­kei­ten für Pflegefachkräfte

Autoren

Janna Schir­de­wann, Marco Di Bella

Auszug

Es ist eine Tatsa­che, dass die Pfle­ge ein höchst anspruchs­vol­ler Beruf ist, der zum einen ein hohes Maß an persön­li­chen sozia­len Kompe­ten­zen verlangt und zum ande­ren ein umfas­sen­des sowie fundier­tes Fach­wis­sen voraus­setzt. Und dennoch: In der Öffent­lich­keit wird nicht selten der Eindruck geweckt, das genaue Gegen­teil sei der Fall: Ob in der Diskus­si­on um den Verbleib von Schul­ab­bre­chern, Lang­zeit­ar­beits­lo­sen oder Migran­ten; nur allzu gerne wird auf den Pfle­ge­be­reich als vermeint­lich nieder­qua­li­fi­zier­tes Tätig­keits­feld verwie­sen – getreu dem Credo: „Pfle­gen kann doch jeder“. Gleich­wohl wurde im Hinblick auf die Profes­sio­na­li­sie­rung des Pfle­ge­be­ru­fes und um dessen Attrak­ti­vi­tät zu stei­gern sowie den fort­schrei­ten­den Fach­kräf­te­man­gel entge­gen­zu­wir­ken, die Berufs­aus­bil­dung unlängst einer tief­grei­fen­den Reform unter­zo­gen. In diesem Zusam­men­hang erfolg­te auch erst­mals die verbind­li­che Fest­set­zung von soge­nann­ten Vorbe­halts­tä­tig­kei­ten für Pflegefachkräfte.

Schlag­wör­ter

Pfle­ge­fach­kraftPfle­ge­be­ru­fe­re­formGene­ra­lis­ti­sche Pfle­ge­aus­bil­dungVorbe­hal­te­ne Tätig­kei­tenVorbe­halts­auf­ga­benPfle­ge­pro­zessPfle­ge­hilfs­kräf­te

Zita­ti­ons­vor­schlag

Schir­de­wann J, Di Bella M (2022): „Unter Vorbe­halt! Nutz­ba­re Neue­rung oder Nonsens? Vorbe­halts­tä­tig­kei­ten für Pfle­ge­fach­kräf­te.“ In: RDG 19(6), S. 320–327