Entwurf zur Fünf­und­zwan­zigsten Betäu­­bungs­­­mi­t­­tel­­rechts-Ände­rungs­­­ver­­or­d­­nung (25. BtMÄndV)

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Die arznei­mit­tel­recht­li­chen Gesetze und Verord­nungen gehören unstreitig zu jenen Rechts­vor­schriften im Gesund­heits­be­reich, die in der Vergan­gen­heit eine beson­ders hohe Zahl an Ände­rungen erfahren haben. Als Beispiel hierfür sei nur das Arznei­mit­tel­ge­setz (AMG) genannt, das im Zeit­raum von Juli 2004 bis Juli 2009 elfmal abge­än­dert wurde, also einmal pro Halb­jahr. Hinter­grund der hohen Verän­de­rungs­fre­quenz sind oftmals neue Zulas­sungs­ver­fahren, Erwei­te­rungen der thera­peu­ti­schen Indi­ka­tionen bzw. Versor­gungs­be­reiche oder die Umset­zung euro­päi­scher Richt­li­nien zum Zwecke der Harmo­ni­sie­rung des natio­nalen Rechts der EU-Mitglied­staaten. […]

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2010): „Entwurf zur Fünf­und­zwan­zigsten Betäu­bungs­mit­tel­rechts-Ände­rungs­ver­ord­nung (25. BtMÄndV).“ In: RDG 7(6), S. 310–311