Rück­blick: 7. Sympo­sium des Pfle­ge­rechts

Bis in das Jahr 2006 führte das in Köln ansäs­sige Fort­bil­dungs­in­stitut PWG-Semi­nare die Veran­stal­tungs­reihe „Sympo­sium des Pfle­ge­rechts“ (auch: Pfle­ge­recht­sym­po­sium) durch. Dies in Koope­ra­tion mit dem Deut­schen Pfle­ge­ver­band (DPV).

Wenn­gleich der Titel etwas anderes zu impli­zieren scheint – die jewei­ligen Veran­stal­tungen drehten sich nicht allein nur um Pfle­ge­recht: Viel­mehr wurden aktu­elle Pfle­ge­themen heran­ge­zogen und einer inter­dis­zi­pli­nären Betrach­tung zuge­führt. Damit stellten diese Sympo­sien einen konzep­tio­nellen Vorläufer für den späteren Jura­He­alth Congress (heute: Pfle­ge­fort­bil­dung des Westens) dar.

DNQP-Expertin Daniela Hayder bei ihrem Vortrag.
DNQP-Expertin Daniela Hayder bei ihrem Vortrag.

Hinter­grund und Programm vom Sympo­sium des Pfle­ge­rechts

Anlass für das 7. Sympo­sium des Pfle­ge­rechts, dass am 12. Dezember 2006 in der Jugend­her­berge Köln-Deutz durch­ge­führt worden ist, war die Konsen­tie­rung des Exper­ten­stan­dards „Förde­rung der Harn­kon­ti­nenz in der Pflege“ des Deut­schen Netz­werks für Quali­täts­ent­wick­lung in der Pflege (DNQP), die erst wenige Monate zurück lag.

Das Programm sah folgende Beiträge vor:

  • Mana­ge­ri­elle Inter­ven­tion zur Umset­zung der Exper­ten­stan­dards in der Pflege (Sascha Saßen)
  • Exper­ten­stan­dard Förde­rung der Harn­in­kon­ti­nenz in der Pflege: Eine Hand­lungs­ma­xime? (Daniela Hayder)
  • Aspekte der Inkon­ti­nenz (Prof. Dr. Ingo Füsgen)
  • Inkon­ti­nenz und Sturz: Ein haftungs­recht­li­cher Zusam­men­hang (Marco Di Bella)
  • Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung unter sozi­al­recht­li­chen Aspekten (Dr. Elke Mohr)
  • Auswir­kung der Gesund­heits­re­form auf die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung (Dr. Chris­tine von Reib­nitz)

Zwischen einzelnen Vorträgen bezie­hungs­weise Vortrags­blö­cken gab es Pausen, die das Publikum für ein Gespräch mit den Refe­rie­renden oder zu einem Besuch der beglei­tenden Fach­aus­stel­lung, die im Foyer der Jugend­her­berge aufge­baut worden war, nutzen konnten.

Marco Di Bella im Gespräch am DPV-Stand auf dem 7. Symposium des Pflegerechts
Ich im Gespräch am DPV-Stand auf dem 7. Sympo­sium des Pfle­ge­rechts.

Mein Vortrag

Der Titel meines Vortrages lautete „Inkon­ti­nenz und Sturz: Ein haftungs­recht­li­cher Zusam­men­hang“. Beides – Titel und Vortrags­auf­trag – hatte ich zuvor „geerbt“: Die urspüng­lich hierfür vorge­se­hene Refe­rentin hatte zuvor ihre Teil­nahme zurück­ge­zogen, sodass ein passender Ersatz notwendig wurde.

Jetzt könnte natür­lich die Frage aufge­worfen werden, warum denn ausge­rechnet zwischen der Inkon­ti­nenz und den Sturz­er­eig­nissen ein haftungs­recht­li­cher Bogen gezogen werden sollte. Dazu muss man sich in Erin­ne­rung rufen, dass das Thema „Sturz“ gerade in der ersten Dekade des neuen Mille­niums beson­ders breiten Raum einnahm: Das lag zum einen an der mit viel Reso­nanz behaf­teten Veröf­fent­li­chung des Exper­ten­stan­dards „Sturz­pro­phy­laxe in der Pflege“ (2003/2004) und zum anderen – ange­strengt vor allem durch die Kran­ken­kassen – an einer Viel­zahl dies­be­züg­lich gefal­lener Entschei­dungen der Sozial- und Zivil­ge­richte.

Marco Di Bella beim Vortrag auf dem Symposium des Pflegerechts.
Voll in Aktion: Ich bei meinem Vortrag auf dem Sympo­sium des Pfle­ge­rechts.

Die Verbin­dung des Themas „Sturz“ zum Thema „Inkon­ti­nenz“ wird spätes­tens dann erkennbar, wenn man sich besagte Gerichts­ent­schei­dungen einmal genauer ansieht und diese dahin­ge­hend analy­siert, warum bzw. in welchem Kontext es zu einem Sturz gekommen ist: So stand in den beklagten Einrich­tungen des Gesund­heit­we­sens das Sturz­er­eignis nicht selten im Zusam­men­hang

  • mit dem Umsetzen des Pfle­ge­be­dürf­tigen vom/​zum Toilet­ten­stuhl,
  • mit einer unzu­rei­chenden Aufsicht in der Toilet­ten­ka­bine oder
  • mit selbst­be­stimmten, unbe­glei­teten Toilet­ten­gängen des Pfle­ge­be­dürf­tigen.

Die aus den Gerichts­ent­schei­dungen gewon­nenen (und im Vortrag darge­legten) Erkennt­nisse stützen dabei die im Exper­ten­stan­dard „Sturz­pro­phy­laxe in der Pflege“ gemachten Aussagen bezüg­lich der Inkon­ti­nenz als Sturz­ri­si­ko­faktor. Zugleich unter­strei­chen sie die Wich­tig­keit der pfle­ge­ri­schen Risi­koer­fas­sung sowie die der Förde­rung der Konti­nenz – nicht nur um das Wohl­be­finden der Betrof­fenen zu verbes­sern, sondern auch um (im Sinne eines Risi­ko­ma­nage­ments) Sturz­er­eig­nisse und deren medi­zi­ni­schen, pfle­ge­ri­schen und haftungs­recht­li­chen Folgen zu vermeiden.