Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebam­men­aus­bil­dung

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Inner­halb der Legis­la­tive scheint das medi­zi­ni­sche Berufs­recht nur auf ein mäßiges Inter­esse zu stoßen. Von Ausnahmen einmal abge­sehen, wie z.B. bei der zum Teil heftig geführten Ausein­an­der­set­zung rund um das Pfle­ge­be­ru­fe­re­form­ge­setz, dümpeln Geset­zes­in­itia­tiven, wie beispiels­weise die zur Etablie­rung des OTA-Berufs auf Bundes­ebene, vor sich her und werden von Wahl­pe­riode zu Wahl­pe­riode ergeb­nislos fort­ge­schleppt. Bei anderen Gesetzen hingegen werden allen­falls gering­fü­gige Ände­rungen durch­ge­führt – und zwar meist dann, wenn Brüssel Anpas­sungen an bestehendes EU-Recht einfor­dert. So ähnlich verhält es sich aktuell auch im Falle des Hebam­men­ge­setzes, wenn­gleich die Verän­de­rungen diesmal deut­lich umfang­rei­cher ausfallen.

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2019): „Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebam­men­aus­bil­dung: Akade­mi­sie­rung der Hebam­men­aus­bil­dung.“ In: RDG 16(3), S. 150–151