Zur Ände­rung des Nach­weis­ge­setzes

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Bereits im Juli 2019 trat die Richt­linie (EU) 2019/1152 des Euro­päi­schen Parla­ments und des Rates über trans­pa­rente und vorher­seh­bare Arbeits­be­din­gungen in der Euro­päi­schen Union („Arbeits­be­din­gungs­richt­linie“) in Kraft. Die Mitglied­staaten hatten in der Folge ganze drei Jahre Zeit die Inhalte der Richt­linie in das eigene, natio­nale Recht umzu­setzen. Mit der Billi­gung eines entspre­chenden Gesetz­ent­wurfes zum Juni diesen Jahres ist Deutsch­land seiner Umset­zungs­pflicht nunmehr nach­ge­kommen.

Quellen

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Umset­zung der Richt­linie (EU) 2019/1152 des Euro­päi­schen Parla­ments und des Rates vom 20. Juni 2019 über trans­pa­rente und vorher­seh­bare Arbeits­be­din­gungen in der Euro­päi­schen Union im Bereich des Zivil­rechts
  2. BT-Druck­sache 20/1636
  3. BT-Druck­sache 20/2245
  4. BT-Druck­sache 20/2392

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2022): „Zur Ände­rung des Nach­weis­ge­setzes: Umset­zung euro­päi­schen Rechts.“ In: RDG 19(6), S. 356–357