Wie lautet der Name meines Erzeu­gers?

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Bereits 2015 hat der Bundes­ge­richtshof in einer Grund­satz­ent­schei­dung entschieden, dass ein Kind, das mittels einer Samen­spende gezeugt wurde, grund­sätz­lich Auskunft über die Iden­tität des anonymen Samen­spen­ders verlangen kann. Doch einer reibungs­losen Durch­set­zung dieses Rechts­an­spruchs stand bislang das Fehlen von Vorgaben bezüg­lich der hierzu notwen­digen Doku­men­ta­tion entgegen.

Quellen

  1. BT-Druck­sache 18/11291

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2017): „Wie lautet der Name meines Erzeu­gers? Allge­meines Persön­lich­keits­recht.“ In: RDG 14(6), S. 320–321