Wie lautet der Name meines Erzeugers? Allge­mei­nes Persönlichkeitsrecht

Autor

Marco Di Bella

Auszug

Bereits 2015 hat der Bundes­ge­richts­hof in einer Grund­satz­ent­schei­dung entschie­den, dass ein Kind, das mittels einer Samen­spen­de gezeugt wurde, grund­sätz­lich Auskunft über die Iden­ti­tät des anony­men Samen­spen­ders verlan­gen kann. Doch einer reibungs­lo­sen Durch­set­zung dieses Rechts­an­spruchs stand bislang das Fehlen von Vorga­ben bezüglich der hier­zu notwen­di­gen Doku­men­ta­ti­on entgegen.

Schlag­wör­ter

Grund­rech­teSamen­spen­deSamen­spen­der­re­gis­terDIMDI

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2017): „Wie lautet der Name meines Erzeu­gers? Allge­mei­nes Persön­lich­keits­recht.“ In: RDG 14(6), S. 320–321