Verord­nung über das daten­bank­ge­stützte Infor­ma­ti­ons­system über Arznei­mittel des Deut­schen Insti­tuts für Medi­zi­ni­sche Doku­men­ta­tion und Infor­ma­tion

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Das in Köln ansäs­sige Deut­sche Institut für Medi­zi­ni­sche Doku­men­ta­tion und Infor­ma­tion (DIMDI) konnte unlängst sein vier­zig­jäh­riges Bestehen feiern. Die zum nach­ge­ord­neten Geschäfts­be­reich des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesund­heit zählende Einrich­tung sammelt seit 1969 Daten und Doku­mente aus dem gesamten Gebiet der Medizin. Derzeit bietet es der fach­lich inter­es­sierten Öffent­lich­keit Zugriff auf mehr als 70 Daten­banken, z. B. auf das Euro­päi­sche Medi­zin­pro­dukte-Infor­ma­ti­ons­system (EUDAMED) oder das Arznei­mittel-Infor­ma­ti­ons­system (AMIS). Durch Rechts­ver­ord­nungen werden die Arbeits­auf­träge des DIMDI regel­mäßig an neue Bedürf­nisse und medi­zi­ni­sche Entwick­lungen ange­passt. […]

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2010): „Verord­nung über das daten­bank­ge­stützte Infor­ma­ti­ons­system über Arznei­mittel des Deut­schen Insti­tuts für Medi­zi­ni­sche Doku­men­ta­tion und Infor­ma­tion.“ In: RDG 7(3), S. 144–145