Entwurf eines Gesetzes zur Rege­lung der Präim­plan­ta­ti­ons­dia­gnostik (Präim­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik­ge­setz – PräimpG)

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Bereits in der 15. Legis­la­tur­pe­riode wurde auf Betreiben der FDP-Frak­tion ein Entwurf eines Gesetzes zur Rege­lung der Präim­plan­ta­ti­ons­dia­gnostik (PID) in den Bundestag einge­bracht und disku­tiert (BT-Drucks. 15/1234). Aufgrund der vorzei­tigen Parla­ments­auf­lö­sung im Jahre 2005 fand dieser Vorgang jedoch ein jähes Ende.

Mit einer Entschei­dung des 5. Straf­se­nats des BGH vom 6. Juli 2010 (Az.: 5 StR 386/09) hat die Debatte um die gene­ti­sche Unter­su­chung von extra­kor­poral befruch­teten Eizellen wieder an Fahrt gewonnen. Dem Fall zugrunde lag die Selbst­an­zeige eines Berliner Gynä­ko­logen der die PID bei drei erblich vorbe­las­teten Paaren ange­wandt hatte. Bei einigen Eizellen konnten schwer­wie­gende und mit dem Leben unver­ein­bare Erbkrank­heiten und Chro­mo­so­men­stö­rungen vorzeitig entdeckt werden. Nach entspre­chender Aufklä­rung der Eltern wurden nur gesunde Eizellen implan­tiert. […]

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2011): „Entwurf eines Gesetzes zur Rege­lung der Präim­plan­ta­ti­ons­dia­gnostik (Präim­plan­ta­ti­ons­dia­gnos­tik­ge­setz – PräimpG).“ In: RDG 8(2), S. 90–91