Entwurf eines Gesetzes zur Rege­lung der betreu­ungs­recht­li­chen Einwil­li­gung in eine ärzt­liche Zwangs­maß­nahme

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Unter Betreuung stehende Personen dürfen derzeit nicht gegen ihren Willen ärzt­lich behan­delt werden. Dies folgt aus zwei aktu­ellen Entschei­dungen des u. a. für das Betreu­ungs­recht zustän­digen XII. Zivil­se­nates am Bundes­ge­richtshof (BGH). In beiden Verfahren begehrten die Betreue­rinnen die Geneh­mi­gung einer Zwangs­be­hand­lung der wegen einer psychi­schen Erkran­kung unter Betreuung stehenden, einwil­li­gungs­un­fä­higen und geschlossen unter­ge­brachten Betrof­fenen. Diese benö­tigten wegen ihrer Erkran­kung zwar eine medi­ka­men­töse Behand­lung, lehnten die Behand­lung krank­heits­be­dingt aber ab. […]

Wird zitiert in

  1. Leeb C‑M, Weber M (2013): „Patient wider Willen.“ In: BtPrax 3/2013, S. 95–98

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2013): „Entwurf eines Gesetzes zur Rege­lung der betreu­ungs­recht­li­chen Einwil­li­gung in eine ärzt­liche Zwangs­maß­nahme.“ In: RDG 10(2), S. 90–91