Zum Entwurf eines Geset­zes zur Reform der Hebammenausbildung Akade­mi­sie­rung der Hebammenausbildung

Autor

Marco Di Bella

Auszug

Inner­halb der Legis­la­ti­ve scheint das medi­zi­ni­sche Berufs­recht nur auf ein mäßi­ges Inter­es­se zu stoßen. Von Ausnah­men einmal abge­se­hen, wie z.B. bei der zum Teil heftig geführten Ausein­an­der­set­zung rund um das Pfle­ge­be­ru­fe­re­form­ge­setz, dümpeln Geset­zes­in­itia­ti­ven, wie beispiels­wei­se die zur Etablie­rung des OTA-Berufs auf Bundes­ebe­ne, vor sich her und werden von Wahl­pe­ri­ode zu Wahl­pe­ri­ode ergeb­nis­los fort­ge­schleppt. Bei ande­ren Geset­zen hinge­gen werden allen­falls geringfügige Ände­run­gen durchgeführt – und zwar meist dann, wenn Brüssel Anpas­sun­gen an bestehen­des EU-Recht einfor­dert. So ähnlich verhält es sich aktu­ell auch im Falle des Hebam­men­ge­set­zes, wenn­gleich die Verän­de­run­gen dies­mal deut­lich umfang­rei­cher ausfallen.

Schlag­wör­ter

Hebam­meGeburts­hil­feBerufs­rechtAusbil­dungs­re­formAkade­mi­sche Hebammenausbildung

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2019): „Zum Entwurf eines Geset­zes zur Reform der Hebam­men­aus­bil­dung: Akade­mi­sie­rung der Hebam­men­aus­bil­dung.“ In: RDG 16(3), S. 150–151