Entwurf eines Gesetzes zur Ände­rung kran­ken­ver­si­che­rungs­recht­li­cher und anderer Vorschriften

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Der Ursprung für die erneute Über­ar­bei­tung des Sozi­al­rechts findet sich im Urteil vom 10.12.2008 des Bundes­so­zi­al­ge­richts (Az.: B 6 KA 37/07 R). In dem vom 6. Senat entschie­denen Fall hatte ein Kran­ken­haus­träger Pati­enten- und Leis­tungs­daten für ambu­lante Notfall­be­hand­lungen (§ 76 Absatz 1 Satz 2 SGB V), die über die Kassen­ärzt­liche Verei­ni­gung abzu­rechnen sind, an eine privat­ärzt­liche Abrech­nungs­stelle weiter­ge­leitet. Den Pati­enten war im Vorfeld einer Behand­lung eine Erklä­rung zur Unter­zeich­nung vorge­legt worden, durch die sie ihr Einver­ständnis mit der Verar­bei­tung ihrer Daten durch die privat­ärzt­liche Abrech­nungs­stelle anzeigten.

Quellen

  1. BT-Druck­sache 17/1297

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2010): „Entwurf eines Gesetzes zur Ände­rung kran­ken­ver­si­che­rungs­recht­li­cher und anderer Vorschriften.“ In: RDG 7(4), S. 198–199