Entwurf eines Straf­rechts­än­de­rungs­ge­setzes zur Bekämp­fung der Korrup­tion im Gesund­heits­wesen

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

In einem Beschluss vom 29. März 2012 (Az.: GSSt 2/11), der im Rahmen eines Revi­si­ons­ver­fah­rens erging, hat der Große Senat für Straf­sa­chen am Bundes­ge­richtshof fest­ge­stellt, dass nieder­ge­las­sene Vertrags­ärzte weder als Amts­träger im Sinne des § 11 Absatz 1 Nr. 2 Buch­stabe c StGB noch als Beauf­tragter der gesetz­li­chen Kran­ken­kassen im Sinne von § 299 StGB anzu­sehen sind. Inso­fern besteht nunmehr Rechts­klar­heit darüber, dass Zuwen­dungen, die zur unlau­teren Beein­flus­sung des Verord­nungs­ver­hal­tens von nieder­ge­las­senen Vertrags­ärzten im Sinne einer wett­be­werbs­be­zo­genen Bevor­zu­gung gefor­dert, ange­boten und gewährt werden, weder den Amts­de­likten nach §§ 331 ff. StGB noch dem Tatbe­stand des § 299 StGB – Bestech­lich­keit und Bestechung im geschäft­li­chen Verkehr – unter­fallen. […]

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2013): „Entwurf eines Straf­rechts­än­de­rungs­ge­setzes zur Bekämp­fung der Korrup­tion im Gesund­heits­wesen.“ In: RDG 10(5), S. 248–249