Entwurf eines Gesetzes zur Auswei­tung der Assis­tenz­pflege auf Einrich­tungen der statio­nären Vorsorge und Reha­bi­li­ta­tion

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Heut­zu­tage sind viele Menschen mit Behin­de­rungen in der Lage, ohne größere Einschrän­kungen und ohne die Hilfe von Dritten am gesell­schaft­li­chen Leben teil­zu­nehmen. Dies ist nicht selten das Ergebnis spezi­eller Bemü­hungen des persön­li­chen Umfelds der Betrof­fenen. Aber auch gesamt­ge­sell­schaft­liche Maßnahmen und Entwick­lungen, beispiels­weise städ­te­bau­liche Initia­tiven oder die Bereit­stel­lung von Geld- und Sach­leis­tungen durch die Soli­dar­ge­mein­schaft, haben hieran ihren Anteil. Demge­gen­über gibt es aber auch eine Reihe von Menschen, die aufgrund ihrer Behin­de­rung schon allein für die Verrich­tungen des tägli­chen Lebens auf Dauer der persön­li­chen Unter­stüt­zung (Assis­tenz) bedürfen. […]

Wird zitiert in

  1. Dalichau G: “ § 11 SGB V – Leis­tungs­arten.“ In: Ders.: SGB V – Kommentar. Aktua­li­sie­rungs­lie­fe­rung Nr. 143/31. Juli 2021, Köln
  2. Frehse H: „§ 11 SGB V, C. Lite­ratur“ In: Peters H (2020): Hand­buch der Kran­ken­ver­si­che­rung. Teil II: SGB V. 94. Liefe­rung September 2020

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2011): „Entwurf eines Gesetzes zur Auswei­tung der Assis­tenz­pflege auf Einrich­tungen der statio­nären Vorsorge und Reha­bi­li­ta­tion.“ In: RDG 8(3), S. 142–143