Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Opera­ti­ons­tech­ni­schen Assis­tenten und zur Ände­rung des Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rungs­ge­setzes

Autor

Marco Di Bella

Einlei­tung oder Zusam­men­fas­sung

Das Berufs­bild des Opera­ti­ons­tech­ni­schen Assis­tenten (OTA) exis­tiert in Deutsch­land bereits seit mehr als zehn Jahren. Bisweilen erfolgt die hoch­spe­zia­li­sierte Ausbil­dung – in Erman­ge­lung einer bundes­ein­heit­li­chen Rege­lung – weit­ge­hend auf der Grund­lage einer Empfeh­lung der Deut­schen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft (DKG) und somit ohne staat­liche Aner­ken­nung. Nur wenige Bundes­länder, z.B. Schleswig-Holstein und Thüringen, haben bislang für sich über Verord­nungen Ausbil­dungs- und Aner­ken­nungs­re­ge­lungen getroffen. […]

Wird zitiert in

  1. Di Bella M (2018): „Entwurf eines Gesetzes über den OTA-Beruf: Der nächste Versuch.“ In: RDG 15(2), S. 96–97

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2009): „Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Opera­ti­ons­tech­ni­schen Assis­tenten und zur Ände­rung des Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rungs­ge­setzes.“ In: RDG 6(3), S. 138–139