Canna­bis auf Rezept Ände­rung des Betäubungsmittelsrechts

Autor

Marco Di Bella

Auszug

Viele schwer­erkrank­te Pati­en­ten können sich nur durch die Verwen­dung von Canna­bis Linde­rung verschaf­fen. Wer die Hanf­pflan­ze in Form von getrock­ne­ten Blüten oder Extrak­ten benö­tigt, war bis vor Kurzem auf eine Ausnah­me­er­laub­nis der Bundeso­pi­umstel­le ange­wie­sen. Seit März gelten neue Regeln.

Schlag­wör­ter

Canna­bisBetäu­bungs­mit­telBetäu­bungs­mit­tel­recht

Zita­ti­ons­vor­schlag

Di Bella M (2017): „Canna­bis auf Rezept: Ände­rung des Betäu­bungs­mit­tels­rechts.“ In: RDG 14(2), S. 96–98