Dele­ga­ti­on der Behand­lungs­pfle­ge: Ein Schu­lungs­kon­zept ist zwin­gend erfor­der­lich

Marco Di Bella, Diplom-Berufs­päd­ago­ge für Pfle­ge und Redak­teur der Rechts­de­pe­sche, beschreibt in diesem Video­bei­trag Grund­zü­ge und Gedan­ken zu einem Schu­lungs­kon­zept. Dieses soll zur Über­nah­me behand­lungs­pfle­ge­ri­scher Aufga­ben befä­hi­gen. Ein State­ment anläss­lich eines Vortrags, gehal­ten auf dem Jura­He­alth Congress 2008 in Leip­zig.

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Mehr zu den recht­li­chen Voraus­set­zun­gen einer mögli­chen Konstruk­ti­on eines solchen Konzepts können dem Werk „Dele­ga­ti­on der Behand­lungs­pfle­ge“ entnom­men werden. Dieses ist als 2. Band der Fach­buch­rei­he „Kölner Schrif­ten im Gesund­heits­we­sen“ im G&S Verlag GbR erschie­nen. Dort kann es sowohl in gedruck­ter als auch in digi­ta­ler Form im Online-Shop erwor­ben werden.

Außer­dem empfoh­len: Rezen­sio­nen zu „Dele­ga­ti­on der Behand­lungs­pfle­ge“, verfasst von Rechts­an­walt Hubert Klein bezie­hungs­wei­se von Elisa­beth Girard-Hecht.

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